In der Schweiz wurde ab dem 1. September 2014 der Fähigkeitsausweis für den Gütertransport und ab dem 1. September 2013 für den Personentransport obligatorisch. Mit der Einführung der Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) wurde für alle Inhaberinnen und Inhaber eines Fähigkeitsausweises die Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung eingeführt.
Die Weiterbildungspflicht gilt für Berufsfahrende der Kategorien C/C1 und D/D1 in der Schweiz, um dient dazu, die Strassensicherheit zu erhöhen und die Qualität des Fahrpersonals zu gewährleisten.
Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren müssen insgesamt fünf Weiterbildungstage absolviert werden. Die Weiterbildung kann in Form von Tageskursen mit jeweils sieben Stunden durchgeführt werden. Selbst Fahrerinnen und Fahrer, die sowohl für den Personentransport als auch den Gütertransport den Fähigkeitsausweis besitzen oder benötigen, müssen nur insgesamt fünf Kurstage besuchen und können die Kursthemen nach ihren individuellen Bedürfnissen auswählen.
Fahrzeugtechnik und Unterhalt
In diesem Kurs „Fahrzeugtechnik und Unterhalt“ erlangen Teilnehmer ein tiefgehendes Verständnis für die Vielfalt der Motoren und die Analyse von Elektrokomponenten. Sie tauchen in die Funktionsweise des Verbrennungsmotors, Turboladers und Einspritzsystems ein und lernen die Bedeutung wichtiger Fahrzeugflüssigkeiten kennen. Zudem werden Übertragung der Motorkraft, Bremsen, Federungssysteme und Kabinenkippung behandelt, sowie verschiedene Antriebsarten vorgestellt.
Verkehrsdschungel „Neue Regeln im Strassenverkehrsgesetz“
Im Fokus dieses Kurses steht die Analyse besonderer Verkehrssituationen sowie das Vertiefen des Verständnisses für Verkehrssignale und -gruppen. Die Teilnehmer identifizieren und untersuchen Verkehrsverstösse, bleiben über Aktualisierungen von Vorschriften und deren Auswirkungen auf dem Laufenden und erfahren mehr über die möglichen Folgen von Strafanzeigen. Zudem erhalten sie eine Einführung in die neue Ordnungsbussenverordnung (OBV).