Datum: 14.11.2025
Uhrzeit: 07:30-12:00 Uhr & 13:00-16:30 Uhr
Ort: Widnau

Im diesem Kurs erwerben die Teilnehmenden ein umfassendes Verständnis für gesetzliche Vorgaben und Fahrerpflichten im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Sie lernen die sichere Übernahme und Inbetriebsetzung dieser Geräte, vertiefen ihr Wissen über den Geräteaufbau und dessen Funktionen und betonen die Priorisierung von Arbeitssicherheit und Gefahrenermittlung. Die Schulung vermittelt ausserdem Verantwortung und Pflichten im Umgang mit Hubarbeitsbühnen, die professionelle Sicherung von Baustellen und praktische Anwendungen im Arbeitsumfeld.

  • Gültigkeit international: 5 Jahre
  • Gültigkeit national: unbefristet
  • Gültigkeitsbereich: Schweiz und international

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)
  • Technisches Verständnis
  • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Sprachkenntnisse Deutsch Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens

Eine Auffrischung / Weiterbildung alle 5 Jahre ist bei dieser Ausbildung Pflicht, sofern die internationale Gültigkeit bestehen bleiben soll.

Datum: 10.10.2025
Uhrzeit: 07:30-12:00 Uhr & 13:00-16:30 Uhr
Ort: Widnau

Teilnehmer erlernen die fachgerechte Übernahme und Nutzung von Hubarbeitsbühnen in den Kategorien 1a, 1b, 3a und 3b und entwickeln ein Verständnis für Geräteaufbau, Funktionen und Einsatzmöglichkeiten. Die Schulung betont die Arbeitssicherheit, Gefahrenermittlung, klärt Pflichten und Verantwortlichkeiten und bietet praktische Anwendungen.

  • Gültigkeit: unbefristet
  • Gültigkeitsbereich: Schweiz

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)
  • Technisches Verständnis
  • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Sprachkenntnisse Deutsch Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens

Eine Auffrischung / Weiterbildung alle 5 Jahre wird empfohlen, um in Bezug auf Technik und Sicherheit im Umgang mit Arbeitshebebühnen stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Datum: 29.11.2024
Uhrzeit: 07:30-12:00 Uhr & 13:00-16:30 Uhr
Ort: Widnau

Im diesem Kurs erwerben die Teilnehmenden ein umfassendes Verständnis für gesetzliche Vorgaben und Fahrerpflichten im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Sie lernen die sichere Übernahme und Inbetriebsetzung dieser Geräte, vertiefen ihr Wissen über den Geräteaufbau und dessen Funktionen und betonen die Priorisierung von Arbeitssicherheit und Gefahrenermittlung. Die Schulung vermittelt ausserdem Verantwortung und Pflichten im Umgang mit Hubarbeitsbühnen, die professionelle Sicherung von Baustellen und praktische Anwendungen im Arbeitsumfeld.

  • Gültigkeit international: 5 Jahre
  • Gültigkeit national: unbefristet
  • Gültigkeitsbereich: Schweiz und international

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)
  • Technisches Verständnis
  • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Sprachkenntnisse Deutsch Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens

Eine Auffrischung / Weiterbildung alle 5 Jahre ist bei dieser Ausbildung Pflicht, sofern die internationale Gültigkeit bestehen bleiben soll.

Datum: 14.03.2025
Uhrzeit: 07:30-12:00 Uhr & 13:00-16:30 Uhr
Ort: Widnau

Im diesem Kurs erwerben die Teilnehmenden ein umfassendes Verständnis für gesetzliche Vorgaben und Fahrerpflichten im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Sie lernen die sichere Übernahme und Inbetriebsetzung dieser Geräte, vertiefen ihr Wissen über den Geräteaufbau und dessen Funktionen und betonen die Priorisierung von Arbeitssicherheit und Gefahrenermittlung. Die Schulung vermittelt ausserdem Verantwortung und Pflichten im Umgang mit Hubarbeitsbühnen, die professionelle Sicherung von Baustellen und praktische Anwendungen im Arbeitsumfeld.

  • Gültigkeit international: 5 Jahre
  • Gültigkeit national: unbefristet
  • Gültigkeitsbereich: Schweiz und international

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)
  • Technisches Verständnis
  • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Sprachkenntnisse Deutsch Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens

Eine Auffrischung / Weiterbildung alle 5 Jahre ist bei dieser Ausbildung Pflicht, sofern die internationale Gültigkeit bestehen bleiben soll.

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