Datum: 06.11.2026
Uhrzeit: 07:30 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:00 Uhr
Ort: St. Margrethen

Gültigkeit:

  • International (IPAF): 5 Jahre
  • Schweiz: unbefristet

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)
  • Technisches Verständnis
  • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Sprachkenntnisse Deutsch Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens

Für die internationale IPAF-Gültigkeit ist alle 5 Jahre eine obligatorische Auffrischung erforderlich.

Datum: 06.03.2026
Uhrzeit: 07:30 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:00 Uhr
Ort: St. Margrethen

Gültigkeit:

  • International (IPAF): 5 Jahre
  • Schweiz: unbefristet

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)
  • Technisches Verständnis
  • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Sprachkenntnisse Deutsch Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens

Für die internationale IPAF-Gültigkeit ist alle 5 Jahre eine obligatorische Auffrischung erforderlich.

Datum: 08.05.2026
Uhrzeit: 07:30-12:00 Uhr & 13:00-17:00 Uhr
Ort: St. Margrethen

Gültigkeit:

  • International (IPAF): 5 Jahre
  • Schweiz: unbefristet

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)
  • Technisches Verständnis
  • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Sprachkenntnisse Deutsch Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens

Für die internationale IPAF-Gültigkeit ist alle 5 Jahre eine obligatorische Auffrischung erforderlich.

Datum: 11.09.2026
Uhrzeit: 07:30-12:00 Uhr & 13:00-17:00 Uhr
Ort: St. Margrethen

Gültigkeit:

  • International (IPAF): 5 Jahre
  • Schweiz: unbefristet

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)
  • Technisches Verständnis
  • Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
  • Gutes Seh- und Hörvermögen
  • Sprachkenntnisse Deutsch Niveaustufe A2 des europäischen Referenzrahmens

Für die internationale IPAF-Gültigkeit ist alle 5 Jahre eine obligatorische Auffrischung erforderlich.

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